Wahlberechtigte

Alle Männer und Frauen, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und in einem Betrieb arbeiten, der in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist, sind bei den Wahlen zur Vollversammlung wahlberechtigt. Das bedeutet, dass sie bei der Kammerwahl sowohl selbst wählen als auch gewählt werden können.


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