Kammerwahl

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung einer Handwerkskammer nennt man die Kammerwahl. Bei der Kammerwahl wählt man nicht einzelne Personen, sondern eine komplette Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten. Gibt es mehr als eine Liste für die Arbeitnehmerbank oder mehr als eine Liste für die Arbeitgeberbank, muss es eine Urwahl geben. Fast immer einigt sich jedoch jede Seite auf eine Liste. Dann werden alle Kandidatinnen und Kandidaten in einer Friedenswahl automatisch bestätigt.


Videos zum Thema

PerSe Plus - So wird's gemacht: Kammerwahl

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