Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) befasst sich mit der beruflichen Bildung und speziell der handwerklichen Ausbildung. Auch die Berufs-Ausbildungs-Vorbereitung, Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung gehören zu seinen Themen.

Einen Berufsbildungsausschuss muss jede Handwerkskammer haben. Das besagt die Handwerks-Ordnung sowie das Berufsbildungs-Gesetz. Im Berufsbildungsausschuss sitzen immer jeweils 6 Arbeitgebervertreter, 6 Arbeitnehmervertreter und 6 Berufsschullehrer.

Die Berufsschullehrerinnen und -lehrer nehmen in der Regel nur beratend teil. Abstimmen dürfen sie nur bei Angelegenheiten, die unmittelbar die Berufsschulen betreffen.


Videos zum Thema

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