Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) befasst sich mit der beruflichen Bildung und speziell der handwerklichen Ausbildung. Auch die Berufs-Ausbildungs-Vorbereitung, Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung gehören zu seinen Themen.
Einen Berufsbildungsausschuss muss jede Handwerkskammer haben. Das besagt die Handwerks-Ordnung sowie das Berufsbildungs-Gesetz. Im Berufsbildungsausschuss sitzen immer jeweils 6 Arbeitgebervertreter, 6 Arbeitnehmervertreter und 6 Berufsschullehrer.
Die Berufsschullehrerinnen und -lehrer nehmen in der Regel nur beratend teil. Abstimmen dürfen sie nur bei Angelegenheiten, die unmittelbar die Berufsschulen betreffen.