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Urwahl

Tritt bei den Kammerwahlen auf Seiten der Arbeitnehmer mehr als eine Liste an, dann gibt es eine Urwahl. Bei einer Urwahl müssen die Stimmen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Handwerksunternehmen im Kammerbezirk eingeholt werden. Das können schnell mal ein paar Zehntausend Wähler sein, die die Handwerkskammer zur Abstimmung auffordern muss! Auch im Fall einer Urwahl bei den Arbeitgebern sind es immerhin noch mehrere Tausend Betriebsinhaberinnen und -inhaber, die abstimmen können. Da dieser Vorgang sehr kompliziert ist, einigen sich die Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer meistens auf je eine Liste.


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