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Friedenswahl

Von einer Friedenswahl spricht man, wenn die Abstimmung entfällt, da es nur einen einzigen Wahlvorschlag gibt. Das ist der Fall, wenn die Arbeitnehmerseite sich auf eine einzige Liste einigt. Gleiches gilt für die Arbeitgeberseite. Wenn es nur eine Liste gibt, heißt das auch, dass es genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten wie Sitze in der Vollversammlung gibt. Bei der Friedenswahl sind die Kandidatinnen und Kandidaten automatisch bestätigt, und die eigentliche Abstimmung (die sogenannte Urwahl) findet nicht statt. Kammerwahlen sind fast immer Friedenswahlen.


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