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Kandidaten

Eine Person, die sich auf einer Liste für einen Platz in der Vollversammlung bewirbt, nennt man auch einen Kandidaten oder eine Kandidatin. Voraussetzung ist, dass sie

  • über 18 Jahre alt sind
  • einen Beruf erlernt haben und
  • in einem Betrieb arbeiten, der in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingeschrieben ist.

Die Handwerkskammer muss überprüfen, ob der Kandidat oder die Kandidatin diese Voraussetzungen erfüllen.


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