Kandidaten
Eine Person, die sich auf einer Liste für einen Platz in der Vollversammlung bewirbt, nennt man auch einen Kandidaten oder eine Kandidatin. Voraussetzung ist, dass sie
- über 18 Jahre alt sind
- einen Beruf erlernt haben und
- in einem Betrieb arbeiten, der in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingeschrieben ist.
Die Handwerkskammer muss überprüfen, ob der Kandidat oder die Kandidatin diese Voraussetzungen erfüllen.