Liste

Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kammerwahlen erscheinen auf einer Liste. Man nennt sie auch den Wahlvorschlag. Es gibt Arbeitgeberlisten und Arbeitnehmerlisten. Auf jeder Liste stehen so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie es Plätze in der Vollversammlung gibt. Außerdem muss auf der Liste für jede Kandidatin und jeden Kandidaten eine 1. Stellvertreterin oder Stellvertreter und meistens auch eine 2. Stellvertreterin oder Stellvertreter benannt sein.


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