Arbeitnehmer-Liste

Vor den Kammerwahlen wird von den Arbeitnehmern ein Wahlvorschlag zusammengestellt, welchen man die Arbeitnehmer-Liste nennt. Bei den Arbeitnehmern ist der Listenführer der DGB, manchmal gemeinsam mit dem Kolpingwerk. In dieser Liste muss für jeden Sitz in der Vollversammlung eine Kandidatin beziehungsweise ein Kandidat benannt sein. Außerdem muss je ein 1. und meistens auch ein 2. Stellvertreter benannt sein.

Wenn die Arbeitnehmer-Liste zusammengestellt ist, muss eine bestimmte Zahl von Wahlberechtigten die Liste unterschreiben. Es müssen dann mindestens doppelt so viele Wahlberechtigte unterschreiben, wie es Plätze auf der Arbeitnehmerbank gibt. Mit 70 Unterschriften ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Auch das ist festgelegt.

Es ist auch möglich, dass es mehr als eine Arbeitnehmer-Liste gibt. Dann gibt es keine Friedenswahl, sondern eine Urwahl.


Videos zum Thema

PerSe Plus - So wird's gemacht: Arbeitnehmerbank

PerSe Plus - So wird's gemacht: Kolpingwerk


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