Konstituierende Sitzung
Die erste Sitzung der Vollversammlung nach der Kammerwahl bezeichnet man auch als die konstituierende Sitzung. Auf ihr werden das Präsidium und der Vorstand sowie die Mitglieder der Ausschüsse gewählt.
Die erste Sitzung der Vollversammlung nach der Kammerwahl bezeichnet man auch als die konstituierende Sitzung. Auf ihr werden das Präsidium und der Vorstand sowie die Mitglieder der Ausschüsse gewählt.