Selbstverwaltung
Manchmal gibt der Staat in einem Bereich seine hoheitlichen Aufgaben an Körperschaften Öffentlichen Rechts ab, damit diese ihre Angelegenheiten selbst regeln. Dann spricht man von Selbstverwaltung. In der Handwerkskammer geschieht die Selbstverwaltung durch Beschlüsse in der Vollversammlung, im Vorstand und in den Ausschüssen.