Arbeitnehmerbank
Die Gruppe der gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Vollversammlung bezeichnet man auch als Arbeitnehmerbank. Auf einem gemeinsamen Bankmöbel sitzen die Mitglieder der Vollversammlung deshalb übrigens nicht.
Die Gruppe der gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Vollversammlung bezeichnet man auch als Arbeitnehmerbank. Auf einem gemeinsamen Bankmöbel sitzen die Mitglieder der Vollversammlung deshalb übrigens nicht.