Gewerke

Handwerksberufe, die eine Ausbildung erfordern, bezeichnet man als Gewerke. In der Handwerksordnung sind diese Gewerke aufgeführt, allerdings unter dem Namen „Gewerbe“. In der Anlage A der Handwerksordnung finden sich die zulassungspflichtigen Gewerbe, in der Anlage B die zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbe.


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