Präsident
Die Vollversammlung wählt einen Präsidenten oder eine Präsidentin als ihre höchste Vertretung. Der Präsident oder die Präsidentin arbeiten ehrenamtlich, wenngleich sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie repräsentieren die Handwerkskammer nach Außen und leiten den Vorstand und die Vollversammlung. Da die Arbeitgeber in der Vollversammlung immer doppelt so viele Stimmen haben wie die Arbeitnehmer, wird der Präsident oder die Präsidentin fast immer von der Arbeitgeberseite gestellt. Dem Präsidenten oder der Präsidentin stehen zwei Vize-Präsidenten oder Vize-Präsidentinnen zur Seite. Zusammen bilden sie das Präsidium.