Arbeitgeberbank
Die Gruppe der gewählten Arbeitgebervertreter in der Vollversammlung bezeichnet man auch als Arbeitgeberbank. Auf einem gemeinsamen Bankmöbel sitzen die Arbeitgeber in der Vollversammlung aber nicht.
Die Gruppe der gewählten Arbeitgebervertreter in der Vollversammlung bezeichnet man auch als Arbeitgeberbank. Auf einem gemeinsamen Bankmöbel sitzen die Arbeitgeber in der Vollversammlung aber nicht.