Vize-Präsident
Dem Präsidenten oder der Präsidentin der Handwerkskammer stehen zwei Vize-Präsidenten zur Seite. Sie vertreten den Präsidenten oder die Präsidentin, wenn diese ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können. Zusammen bilden sie das Präsidium. Ein Vize-Präsident wird von den Arbeitnehmerbank vorgeschlagen, der andere von der Arbeitgeberbank. Beide Vize-Präsidenten werden von der Vollversammlung gewählt. Der Präsident oder die Präsidentin der Handwerkskammer werden fast immer von den Arbeitgebern gestellt. Deshalb ist der Arbeitnehmer-Vizepräsident der höchste Vertreter der Arbeitnehmerinteressen in der Selbstverwaltung. In vielen Handwerkskammern vertreten der Arbeitnehmer-Vizepräsident oder die Vize-Präsidentin den Präsidenten oder der Präsidentin im Falle ihrer Abwesenheit.
Die Arbeitnehmer-Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten aller Handwerkskammern in ganz Deutschland treffen sich regelmäßig. Sie haben auch einen Internetauftritt: vizepraesidenten.de .