Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das Parlament der Handwerkskammer. Die Vollversammlung wählt das Präsidium und den Vorstand der Handwerkskammer. Sie wählt die Ausschüsse, beschließt den Haushalt und trifft alle wichtigen Entscheidungen.
Jede Handwerkskammer regelt in ihrer Satzung, wie viele Mitglieder ihre Vollversammlung hat. Die Arbeitgeberbank hat aber immer doppelt so viele Sitze wie die Arbeitnehmerbank. Mit anderen Worten: Die Arbeitgeberbank stellt zwei Drittel der Vollversammlungsmitglieder, die Arbeitnehmerbank ein Drittel. So schreibt es das Gesetz vor, genauer gesagt die Handwerksordnung.